Official:Services/Rename building

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  • 10 Schurkenmarken
  • Es gelten die gleichen Einschränkungen wie für "Freistil"-Schiffsnamen (Artikel sind jedoch zulässig).
  • Nicht-deutsche Namen können in Ausnahmefällen erlaubt werden, sofern der Name als passend und nicht zu kompliziert erscheint.
  • Nur der Besitzer eines Gebäudes darf dessen Namen ändern lassen.
  • Gebäudenamen können nicht länger als 34 Zeichen sein.
  • Gebäudenamen müssen sich ausreichend von anderen Gebäudenamen auf der Insel unterscheiden.
  • Gebäudenamen, die einen nicht korrekten Gebäudetyp implizieren, sind nicht erlaubt. ("Werftkneipe" zum Beispiel wäre nicht zulässig.)
  • Piratennamen sind in Gebäudenamen nicht erlaubt, mit zwei Ausnahmen:

- Der Name wird ausreichend raffiniert in Form eines Wortspiels in den Gebäudenamen eingebaut. - Der Piratenname ist passend, obwohl er auch ein Piratenname ist. (z.B. die Piratin "Morgana" und der Gebäudename "Moraganas Gebräu" - wäre zulässig aufgrund des mythologischen Hintergrunds.)

  • In manchen Fällen sind Gebäudenamen sicher grenzwertig. In dem Fall liegt die endgültige Entscheidung darüber beim Oceanmaster. Wir werden natürlich versuchen diese Regeln so konsistent und fair wie möglich anzuwenden.
  • Korrekturen von Groß-/Klein- sowie Rechtschreibung sind kostenlos; bitte benutze hierfür eine Petition.